Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GRANOVIT AG

A Allgemeiner Teil (für alle Verträge)

1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verkaufsgeschäfte zwischen der GRANOVIT AG, Rinaustrasse 380, CH-4303 Kaiseraugst (nachfolgend „Granovit“) und ihren Kunden (nachfolgend „der Kunde“). Diese AGB gelten mit dem Akzept des Angebotes durch den Kunden als angenommen. Im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung haben die AGB-Gültigkeit, selbst wenn bei einem einzelnen Auftrag nicht 
speziell darauf verwiesen wird. 
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausgeschlossen. Allfällige, von diesen AGB abweichende Vereinbarungen werden nur wirksam, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden.

2. Vertragsschluss
Jede Bestellung des Kunden ist verbindlich. Der Kaufvertrag kommt mit Zugang der Bestellbestätigung zustande. 

3. Preise
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). 

4. Zahlungsfrist / Vorauszahlung / Zahlungsverzug
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind Rechnungen der Granovit durch den Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum und ohne Skontoabzug zu bezahlen. Granovit behält sich das Recht vor, jederzeit entgegen der vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist, die Ware nur gegen Vorauszahlung zu liefern. Bei Zahlungsverzögerungen ist Granovit berechtigt, Bearbeitungsspesen und allfällige Verzugszinsen in 
Rechnung zu stellen. Der Kunde hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung anfallen.
Ist der Kunde mit einer (Teil-) Zahlung aus irgendeinem Grund im Rückstand oder muss Granovit aufgrund 
eines nach Vertragsabschluss eingetretenen Umstandes ernstlich befürchten, die Zahlungen des Kunden nicht 
oder nicht rechtzeitig zu erhalten, ist Granovit berechtigt, unbeschadet ihrer übrigen Ansprüche, die weitere 
Erfüllung des Vertrages auszusetzen und versandbereite Lieferungen zurückzubehalten, bis neue Zahlungsund Lieferbedingungen vereinbart sind und Granovit ausreichende Sicherheiten erhalten hat. Kann eine solche 
Vereinbarung nicht innert angemessener Frist getroffen werden und werden keine genügenden Sicherheiten gestellt, so ist Granovit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und  Schadenersatz, einschliesslich Ersatz für entgangenen Gewinn zu verlangen. 
Ohne schriftliche Zustimmung ist der Kunde nicht berechtigt, allfällige bestehenden oder behaupteten Ansprüche mit solchen von Granovit zu verrechnen.

5. Lieferungen
Granovit ist bestrebt, Lieferungen innerhalb der geplanten Lieferfrist auszuführen. Termine und Liefertermine sind jedoch in keinem Fall verbindlich. Soweit Granovit Angaben zu Lieferfristen macht, handelt es sich um geschätzte Lieferfristen; diese sind unverbindlich. Granovit ist berechtigt, Produkte in Teillieferungen zu liefern.

6. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an allen von Granovit dem Kunden gelieferten Waren und Materialien geht erst mit vollständiger Bezahlung auf diesen über. Solange die vereinbarte Vergütung nicht vollständig bezahlt ist, ist Granovit berechtigt, auf Kosten des Kunden die Eintragung eines etwaigen Eigentumsvorbehalts an allen im Eigentum von Granovit stehenden, sich jedoch im Besitz des Kunden befindenden Waren und Materialien, zu 
veranlassen.

7. Gewährleistung
Granovit gewährleistet, dass eigens produzierte Produkte sämtliche gesetzliche Vorgaben in der Schweiz erfüllen. 
Für Drittherstellerprodukte gelangen die Gewährleistungsregelungen der jeweiligen Dritthersteller zur Anwendung.
Beratungen, Angaben und Auskünfte über Anwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten der von Granovit gelieferten Produkte erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
Der Kunde hat Granovit vor der Auftragsbestätigung über Gegebenheiten zu informieren, welche für die 
Vertragserfüllung für Granovit relevant sind und die Granovit nicht allgemein bekannt sind. Allfällige daraus entstehende Mehraufwendungen für Granovit sind vom Kunden zu vergüten. Der Kunde hält Granovit schadlos, falls Granovit infolge fehlender bzw. ungenügender Information durch den Kunden ein Schaden entsteht.

8. Beanstandungen / Mängelrüge
Bei der Übergabe der Produkte sind der Kunde bzw. seine Hilfspersonen oder die vom Kunden mit dem Transport beauftragten Personen verpflichtet, die Produkte zu prüfen. Allfällige Mängel sind vom Kunden bzw. seinen Hilfspersonen innerhalb von drei Arbeitstagen zu rügen. 
Versäumt der Kunde die rechtzeitige Prüfung, so gilt die gekauften und gelieferten Produkte als genehmigt, 
sofern es sich nicht um Mängel handelt, die trotz sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren (sogenannte verdeckte Mängel). Bei verdeckten Mängeln ist innerhalb von drei Arbeitstagen nach deren Feststellung eine schriftliche Anzeige an Granovit zu erstatten. Die Mängelrechte erlöschen 30 Kalendertage nach Übergabe der Produkte durch Granovit.
Sollten Produkte von Granovit mangelhaft sein, steht der Granovit das alleinige Recht zu, zu entscheiden, ob 
sie dem Kunden Ersatz der Produkte, eine Kaufpreisminderung oder Rücknahme der Produkte unter 
Berücksichtigung der Rückzahlung der bereits geleisteten Zahlung oder eine Rückerstattung in Form eines Gutscheins anbietet.

9. Haftung
Granovit haftet ausschliesslich für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte direkte Schäden, die am 
Liefergegenstand entstanden sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Granovit haftet 
nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, insbesondere haftet Granovit nicht für indirekte oder sich aus dem mangelhaften Liefergegenstand ergebenden. Granovit haftet insbesondere nicht für die Kosten infolge Produktionsausfalls sowie die sich aus der Verwendung der mangelhaften Produkte ergebenden Folgeschäden irgendwelcher Art. Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für Hilfspersonen der Granovit wegbedungen. Der Kunde hat den Eintritt oder die Vergrösserung eines allfälligen Schadens soweit möglich mit allen zumutbaren Massnahmen zu verhindern. Granovit kann zudem nicht haftbar gemacht werden, wenn höhere Gewalt, Betriebsunterbrüche, Umweltereignisse, Streiks, Unruhen, kriegerische Ereignisse, Verkehrsstörungen oder Verfügungen höherer Instanzen im In- und Ausland die Erfüllung 
vertraglicher Leistungen verhindern.
Die Haftung von Granovit aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dessen nicht gehöriger Erfüllung 
ist insgesamt beschränkt auf den vom Kunden bezahlten Preis für die gekauften Produkte. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen grober Fahrlässigkeit oder rechtswidriger Absicht oder soweit ihm zwingendes Recht entgegensteht.Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für entgangenen Gewinn sowie für Hilfspersonen der Granovit wegbedungen.

10. Datenschutz
Es gelangen die Datenschutzbestimmungen der Granovit zur Anwendung.

11. Übertragung von Rechten und Pflichten
Granovit ist berechtigt, einzelne Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne Zustimmung des Kunden auf einen Dritten zu übertragen

12. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Der Vertrag zwischen Granovit und dem Kunden untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts/Kollisionsrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG).
Meinungsverschiedenheiten werden durch die Parteien gütlich zu regeln versucht.Gerichtsstand ist Kaiseraugst.

13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Teile des Vertrages zwischen den Parteien unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen 
Bestimmungen dadurch nicht beeinträchtigt. Die Parteien werden in diesem Fall den Vertrag so auslegen und 
anpassen, dass der mit den nichtigen oder rechtsunwirksamen Teilen angestrebte wirtschaftliche Zweck 
soweit als möglich trotzdem erreicht wird.

14. Vorrang der deutschen Version
Diese AGB werden in deutscher, französischer und englischer Sprache abgefasst. Bei Differenzen ist der deutsche Text massgebend.

B Besonderer Teil für den Vertrieb «Agri»
Dieser Teil ergänzt den Allgemeinen Teil und geht bei Widersprüchen vor.

15. Rezepturänderungen & Quantität
Produkte können in der Zusammensetzung des ursprünglichen Angebots oder einer vorangehenden Lieferung abweichen. Granovit, ihre Zulieferanten und/oder Dritthersteller sind auch nach Annahme der Bestellung 
berechtigt, Änderungen oder Verbesserungen am Produkt vorzunehmen bzw. die Rezeptur abzuändern. Sind explizit spezielle Rezepturen vereinbart, ist Granovit ebenfalls berechtigt, dem Kunden auch alternative und gleichwertige Produkte oder Rezepturen anzubieten. Sollte der Kunde die Annahme der alternativen und gleichwertigen Produkte verweigern, ist Granovit berechtigt, die Bestellung entschädigungslos zu annullieren. Dem Kunden stehen keine Schadenersatzansprüche zu.
Ebenfalls kann die effektiv gelieferte Menge der Produkte von der bestellten Menge abweichen. Für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen der Granovit sind die bei der Verladung am Abgangsort festgestellte und auf den Lieferpapieren festgehaltene Qualität und Beschaffenheit der Ware sowie das bei der Verladung am Abgangsort festgestellte und auf den Lieferpapieren festgehaltene Nettogewicht massgebend. Vorbehalten bleiben für alle durch Granovit verkauften Produkte am Empfangsort vom Kunden zu Beginn der Entladung korrekt festgestellte, offensichtliche Qualitäts- und Gewichtsdifferenzen. Gewichtsdifferenzen aufgrund fehlerhafter Transportmittel bedürfen einer Sachverhaltsaufnahme durch Dritte (Transportbeauftrage, Amtsstellen, Sachverständige, etc.).

16. Gefahrenübergang
Sämtliche Produkte werden am Werk von Granovit dem Kunden bzw. seinem Transporteur zur Verfügung gestellt. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, wird die Abholung der Ware vom Kunden selbst in Auftrag gegeben und erfolgt auf seine Rechnung sowie Gefahr. Es gilt der Grundsatz „Ex Works“ (EXW; Incoterms 2020). Nutzen und Gefahr gehen mit Bekanntgabe der Versandbereitschaft der Produkte auf den Kunden über. Es ist dem Kunden überlassen die Produkte gegen Transportschäden und/oder Verlust zu 
versicher.

17. Lieferungen
Mit der Unterzeichnung des Lieferscheins wird bestätigt, dass der Kunde die Produkte entsprechend den Angaben im Lieferschein erhalten hat. Die Ansprüche infolge von Transportschäden bzw. Verlust oder Teilverlust der Produkte hat der Kunde gegenüber dem Transporteur geltend zu machen. Der Kunde akzeptiert die Lieferung stillschweigend auch dann, wenn in seiner Abwesenheit stellvertretend für ihn der Chauffeur unterzeichnet hat. Entspricht in diesem Fall die Lieferung nicht den Angaben auf dem Lieferschein, muss 
Granovit innerhalb von drei Arbeitstagen informiert werden. Im Falle einer ausbleibenden Lieferung seitens Granovit, muss sich der Kunde ebenso binnen drei Arbeitstagen bei Granovit melden.
Im Falle eingeschränkt befahrbarer Verkehrswege oder anderen erschwerenden Hindernissen, welche eine 
Auslieferung beim Kunden einschränken, verzögern oder verunmöglichen, ist Granovit vorab zu informieren. 
Andernfalls behält sich die Granovit vor, Mehrkosten für die Lieferung in Rechnung zu stellen.

18. Preise / Zuschläge
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten als Preise die aktuellen Tagesbruttopreise abzüglich der offiziellen beziehungsweise der mit dem Kunden vereinbarten Rabatte. Die Preise verstehen sich exklusive der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer sowie allfällig weiteren gesetzlichen Abgaben. Sollten in der Zeit zwischen Bestelldatum und Lieferung der Ware die Bruttopreise ändern, so gelten die am Liefertag gültigen Preise. 
Für Expressbestellungen kann Granovit Zuschläge verlangen.
Die Transportkosten, Verpackungskosten, Nachnahmespesen, Expresszuschläge, Versicherungskosten, sowie sämtliche anderen Kosten, Gebühren und Zölle gehen zu Lasten des Kunden.

C Besonderer Teil für den Webshop 
Dieser Teil ergänzt den Allgemeinen Teil und geht bei Widersprüchen vor.

19. Preise / Versand / Liefergebiet / Kosten
Die Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer und allfälligen gesetzlichen Abgaben.
Granovit versendet ihre Produkte ausschliesslich an Lieferadressen in der Schweiz.
Die Versandkosten werden im Webshop jeweils transparent angezeigt.
Granovit behält sich allfällige Preisänderungen und Fehler vor.

20. Zahlung
Zahlungen können mit den im Webshop angegebenen Zahlungsmöglichkeiten vorgenommen werden.

21. Gefahrenübergang
Der Gefahrenübergang geht mit der Übergabe der Ware an das beauftragte Transportunternehmen über.

22. Lagerkonditionen
Die Produkte sind wie folgt zu lagern:
• Durch Dunkelheit (UV-geschützt) und trockene Umgebungstemperatur (15-25°C).
• Temperaturschwankungen von 10°C dürfen NICHT überschritten werden. Dadurch soll 
Kondensationswasser vermieden werden. 
• Um die gute Form der Extrudaten zu gewährleisten, müssen Temperaturen unter 0°C vermieden werden. Keine Gefriertemperatur. 
• Die Futtermittel müssen in geschlossenen Säcken aufbewahrt werden, nicht direkt auf dem Boden (nur auf Paletten oder Regalen) und ohne direkten Kontakt zu den Wänden. Die relative Luftfeuchtigkeit der Luft muss zwischen 45-65% liegen. 
• Alle Kunststoff- und Palettenschutzfolien müssen nach Erhalt des gelieferten Futters sofort entfernt werden.